Quelle: Bistum Fulda
Seit dem 4. Mai 2020 ist im gesamten Bistum Fulda die Feier von Gottesdiensten – insbesondere die Heilige Messe – mit Gemeindemitgliedern möglich.
Für das Leben der Kirche ist die gemeinschaftliche Feier der Eucharistie, die seit den ersten Tagen der Kirche bezeugt wird, unverzichtbar. Auf absehbare Zeit ist die öffentliche Feier von
Gottesdiensten nur mit deutlichen Einschränkungen möglich. Dies dient der Notwendigkeit, die Gesundheit aller Gottesdienstteilnehmer zu schützen.
Deshalb müssen die gottesdienstlichen Versammlungen so gestaltet werden, dass die Gefahr der Ansteckung mit dem Sars-CoV-2-Virus soweit als möglich vermieden wird. Die staatlichen Bestimmungen in Hessen und Thüringen in ihrer jeweils geltenden Fassung sind zwingend einzuhalten.
Es handelt sich nur um eine erste, vorsichtige Lockerung, nicht um eine Rückkehr zur Normalität. Wo solche Gottesdienste gefeiert werden, sind diese Regelungen verbindlich einzuhalten, da von der Einhaltung abhängt, dass weiterhin die Möglichkeit zu öffentlichen Gottesdiensten bestehen bleibt.
Die Kirchen bleiben geöffnet.
Die Gläubigen sind von der Erfüllung der Sonntagspflicht befreit. Sie sind einzuladen, Gottesdienste, die über die Medien verbreitet werden, mitzufeiern und in dieser Weise auch geistlich zu kommunizieren.
Bischof Gerber hat bereits am 13.3. bis auf weiteres die Gläubigen im Bistum Fulda von der Sonntagspflicht entbunden. Ihm und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist bewusst, dass dieser Schritt das geistliche Leben der Gläubigen erheblich einschränkt. Dennoch hat derzeit Vorrang, der Ausbreitung des Virus durch die Zusammenkunft von Menschen nicht weiter Vorschub zu leisten.
Das Bistum empfiehlt derzeit allen Gemeinden und nach aktueller Einschätzung der Lage, die Feier der Erstkommunion auf den Zeitraum nach den Hessischen Sommerferien zu verlegen.
Auch in den Zeiten der Pademie ist es möglich, dass würdevolle Trauerfeiern und Beerdigungen stattfinden.
Trauerfeiern und Beerdigungen können auch mit mehreren Personen abgehalten werden, wenn der nötige Abstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern eingehalten werden kann. Dies gilt auch für die Feier eines Requiems.
Bitte setzen Sie sich hier mit Ihrem Pfarramt und mit Ihrer zuständigen Gemeinde in Verbindung, um die genauen Bedingungen abzuklären.
Firmungen finden wahrscheinlich erst nach den Hessischen Sommerferien statt.
Das Sakrament der Beichte kann weiterhin gespendet werden, jedoch unter Beachtung folgender Regelungen:
- Priester und der Beichtende halten einen Mindestabstand von ca. 2 Meter.
-Die Lossprechung erfolgt ohne Handauflegung.
Taufen, Firmungen und Hochzeiten sind weiterhin soweit als möglich aufzuschieben.
In schwerwiegenden Gründen kann der Empfang dieser Sakramente in Absprache mit dem Ortsordinarius entsprochen werden. Die Feier ist dann jedoch nur im kleinen Kreis möglich.
Veranstaltungen und kirchliche Angebote werden sukzessive wieder möglich gemacht - bitte fragen Sie bei dem jeweiligen Veranstalter oder im Pfarrbüro nach.
Alle Veranstaltungen unterliegen weiterhin den landesrechtlichen Corona-Regelungen.
Die Pfarrbüros bleiben in der Regel besetzt, stellen aber auf telefonische und digitale Kommunikation. Grundsätzlich findet kein Publikumsverkehr statt!
Die Spendung der regulären Krankenkommunion kann derzeit nicht erfolgen.
Gläubige können unabhängig von Alter oder Erkrankung die heilige Kommunion und die Krankensalbung empfangen, wenn sie von sich aus darum bitten, nicht am Coronavirus erkrankt sind und nicht unter Quarantäne stehen.
COVID 19 Hotline bei Bistum Fulda
Tel: 0661 87 888